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Position der AWG

Die AWG des Kantons Zürich unterstützt die Vorlage Steuervorlage 17 mit dem zweiten Anpassungsschritt.

Der Kanton Zürich ist weiterhin der Motor der Schweizer Wirtschaft, hat aber vieles an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Insbesondere die steuerliche Belastung von Unternehmen ist im kantonalen Vergleich äusserst unattraktiv, liegt der Kanton Zürich doch auf dem zweitletzten Platz aller Kantone – nur übertrumpft durch den steuerlich noch unvorteilhafteren Kanton Bern.

Doch damit nicht genug: wir sind umgeben von agilen, wendigen und dynamischen Wettbewerbern: Schaffhausen, Thurgau, Zug und Schwyz bieten für Unternehmen und Privatpersonen attraktive steuerliche Rahmenbedingungen an. Aktuell liegt die ordentliche Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich ca. 80% über derjenigen in Tiefsteuerkantonen (19.7% zu 11%).

Im Ergebnis verlassen mehr Firmen den Kanton Zürich als zuziehen. Folglich verliert der Kanton Zürich Arbeitsplätze und Investitionen. Das Steuersubstrat erodiert, weshalb auch die finanziellen Mittel fürdie immensen Zentrumsfunktionen und Infrastrukturvorteile aufrecht zu erhalten, zurückgehen.

Ohne Gegenmassnahmen wird die Steuerlast für die im Kanton verbleibenden Personen und Unternehmen kontinuierlich steigen – sprich, wir alle hier im Raum werden diese tragen müssen. Ein Teufelskreis, den wir durchbrechen müssen. Und der Zeitpunkt war noch nie so günstig: Denn durch die schweizweite Einführung der OECD Mindeststeuer von 15% für Grossunternehmen, wird bereits die vorgesehene massvolle Steuersenkung zu einer deutlichen Reduktion der interkantonalen Unterschiede führen.

Darum ja zur Reduktion des Gewinn-Steuersatzes für Unternehmen von 19.7% auf 18.2.%. Ja zu einer Reduktion der Differenz zu den attraktivsten Kantonen mit einem OECD Mindest-Steuersatz von 15%. Und damit ja zu einer höheren Standortattraktivität.

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