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Positionspapier der AWG Kanton Zürich zur neuen Verhandlungsrunde mit der Europäischen Gemeinschaft

5. Februar 2024 – Die AWG unterstützt eine konstruktive und partnerschaftliche Beziehung zur EU. Wir beken­nen uns zur europäischen Kulturgemeinschaft mit ihren gemeinsa­men Interessen, nicht zu­letzt im Bereich Verteidigung und Migration. Wir anerkennen auch die grosse Bedeutung der wirtschaftlichen Vernetzung mit der EU. Darum empfehlen wir die Themen Sicherheit, Ener­gie und Handel inkl. präferentiellen Marktzugang gleichzeitig zu diskutieren.

Wir halten aber an der Einzigartigkeit unserer politischen Institutionen wie Direkte Demokratie, Föderalismus und Subsidiarität fest. Ihre eigenständige und souveräne Ausgestaltung ist der Garant für Freiheit und Wohlstand. Wir begreifen die Schweiz als offene und globale Gesellschaft, die sich über Europa hinaus als unabhängiges Land und starker Wirtschafts­standort versteht. Die Schweiz ist dank ihrer Standortfaktoren und der daraus entstehenden Excellenz in Innovation, Bildung und Wirtschaft erfolgreich. So ist gerade das Wachstum unseres Handels mit den USA ein Beleg für unsere Wettbewerbsfähigkeit aus eigener Stärke.

Aus diesen Überzeugungen folgen 10 Forderungen:

  1. In den Bereichen Sicherheit (Beitrag zur Verteidigungs­fähigkeit von Europa und Schutz der Aussengrenzen) und Energie (bspw. Investitionsbeiträge zur künftigen europäischen Infrastruktur bspw. im Bereich Wasserstoff-Pipelines) gehen wir mit grosszügigen Vorschlägen auf unsere Nachbarn und die EU zu. So parallelisieren wir die Gespräche in den Bereichen Sicherheit, Energie und Handel bzw. präferentiellem Marktzugang – auf Augenhöhe und als verantwortungsbewusste Nachbarn.
  2. Die Souveränität über unsere Institutionen ist zu erhalten. Die Volksrechte dürfen nicht geschwächt werden.
  3. Das Freihandelsabkommen ist von den Verhandlungen zu separieren und darf keiner Guillotine-Klausel oder anderen Retorsionsmassnahmen unterworfen sein. Eine zeitgemässe Nachführung als Zeichen des guten Willens wäre zu begrüssen und hätte unsere volle Unterstützung.
  4. In den Sachdossiers wie Bildung (Horizon) und im regulatorischen Dialog im Finanzsektor (Börsenäquivalenz, institutsspezifischer Ansatz) müssen gerade auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit von Europa unabhängig von einer möglichen Paketlösung rasche Lösungen realisiert werden.
  5. Die Personenfreizügigkeit kann nicht uneingeschränkt weitergeführt werden. Wir müs­sen die Wirtschaftsmigration mit marktwirtschaftlichen Instrumenten eigen­ständig steuern können. Dafür ist die Einführung einer ‘Einwanderungsgebühr’ für die einstellenden Unternehmen zu prüfen. Diese Regelung ist unabhängig vom Herkunftsland anzuwenden. Die ‘Einwanderungsgebühr’ soll zweckgebunden zu Gunsten der ansässigen Arbeitsbevölkerung (insbesondere Aus- und Weiterbildung) verwendet werden.
  6. Der Streitschlichtungsmechanismus der Bilateralen muss durch unabhängige Schiedsgerichte erfolgen, die Auslegung von EU-Recht durch den EuGH wird anerkannt.
  7. Die tatsächlichen Vorteile eines präferentiellen Marktzugangs sind pro Sektor zu analysieren und Pläne auszuarbeiten, die eine Aufgabe im Notfall möglich machen bzw. abfedern.
  8. Die Schweiz soll Sachverhalte grundsätzlich eigenständig durch innovative und pragmatische Rechtsvorschriften regeln. Die (automatische) Übernahme von EU-Recht ist in einzelnen bilateralen Verträgen dann zu vereinbaren, wenn sachlogisch begründet (Schengen/Dublin, Luftverkehr) oder wenn aufgrund einer Interessenabwägung die Vorzüge eines präferentiellen Marktzugangs im fraglichen Sektor überwiegen. (siehe dazu Punkt 7).
  9. Zukünftige Verträge müssen ein geordnetes, modulares Kündigungsverfahren vorsehen.
  10. Wir arbeiten gleichzeitig zu den Gesprächen mit der EU entschlossen an der breiteren globalen Vernetzung der Schweiz und befürworten den Abschluss von Freihandelsabkommen mit weiteren für uns relevanten Wirtschaftsregionen.