NEIN zur 13. AHV-Rente
31. Januar 2024 – Die AWG Kanton Zürich spricht sich gegen eine 13. AHV-Rente aus und empfiehlt die entsprechende Initiative abzulehnen. Die 13. AHV-Rente ist das falsche Mittel, älteren Personen in prekären Umständen zu helfen.
Die AWG steht zur Solidarität in der Gesellschaft, gerade auch für Rentner in knappen finanziellen Verhältnissen. Diesem Zweck dienen die Ergänzungsleistungen (EL), auf die Rentner in prekären finanziellen Verhältnissen richtigerweise Anspruch haben. Aktuell erhalten 8% der Neu-Rentner Ergänzungsleistungen. Diese sind zudem steuerbefreit und kommen somit den Bedürftigen vollumfänglich zugute.
Eine 13. AHV-Rente würde allerdings genauso AHV-Bezügern mit hohen Renten mehr Geld zuführen. Dies sogar unabhängig von ihren Renten aus der 2. Säule und unabhängig von ihrem angesparten Vermögen – ob in der 3. Säule oder gar ihrem freien Vermögen. Dies ist unsinnig und widerspricht dem Zweck der AVH, die Existenzsicherung abzudecken.
Für Personen mit niedrigen Renten würde es teilweise sogar bedeuten, dass sie mit der 13. AHV-Rente über die Schwelle der EL-Berechtigung geraten, und ihnen somit zum Ende weniger bliebe als jetzt.
Zudem ist die Finanzierung der Zusatzkosten von CHF 4 – 5 Mia. nicht geklärt. Die Mehrkosten wären wohl grösstenteils durch die Jungen zu tragen. Wir können diese finanzielle Zusatzlast, die den angestrebten Zweck nicht einmal sinnvoll erfüllt, unmöglich auf die Schultern der kommenden Generationen laden.